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BGH, 06.10.1992 - 1 StR 636/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Annahme eines besonders schweren Falles bei Verwirklichung eines Regelbeispiels - Verneinung eines besonders schweren Falles bei Vorliegen verschiedener Milderungsgründe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
Auszug aus BGH, 06.10.1992 - 1 StR 636/92
Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht der nachträglichen Ergänzung nicht entgegen (BGHSt 5, 168, 178) [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53], die Einziehung des Führerscheins ist die notwendige Folge der rechtsfehlerfrei angeordneten Entziehung der Fahrerlaubnis.". - BGH, 14.12.1984 - 2 StR 781/84
Strafzumessung bei einer Verurteilung wegen (heimtückischen) Mordes - …
Auszug aus BGH, 06.10.1992 - 1 StR 636/92
Sie sind aber mit diesem Gewicht zu berücksichtigen und dürfen nicht etwa außer Betracht bleiben (st.Rspr.; vgl. etwa BGH NStZ 1985, 164, NJW 1989, 3230 [BGH 06.09.1989 - 2 StR 353/89]). - BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Doppelverwertung bei Versuchsmilderung
Auszug aus BGH, 06.10.1992 - 1 StR 636/92
Sie sind aber mit diesem Gewicht zu berücksichtigen und dürfen nicht etwa außer Betracht bleiben (st.Rspr.; vgl. etwa BGH NStZ 1985, 164, NJW 1989, 3230 [BGH 06.09.1989 - 2 StR 353/89]).
- BGH, 08.10.2014 - 4 StR 262/14
Revision im Strafverfahren: Nachholung der Führerscheineinziehung
Der Senat ist durch das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO nicht gehindert, diesen Ausspruch nachzuholen (vgl. BGH, Urteil 1 vom 5. November 1953 - 3 StR 504/53, BGHSt 5, 168, 178 f.; Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 636/92, NStZ 1993, 230 bei Kusch). - BGH, 12.02.1998 - 4 StR 540/97
Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung - …
Die Strafrahmenverschiebung nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB führt nicht dazu, daß die Tatsache der Offenbarung des Wissens nicht mehr bei der allgemeinen Strafzumessung berücksichtigt werden dürfte (BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 636/92).